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A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N ( A G B )
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ACAD-
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.
1. Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Angebote sind stets freibleibend und werden erst durch unsere Auftragsbestätigungen verbindlich. Angegebene Preise sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, Preise, die keine Mehrwertsteuer enthalten.
2. Eigentumsvorbehalt
Die bestellten und gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum.
3. Lieferungen/Leistungen
Lieferungen gelten ab Lager Bremen, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Die Lieferfristen sind, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, annähernd und unverbindlich. Kann ein Teil eines vereinbarten Lieferumfangs aus Gründen, die ACAD-
4. Zahlungen
Die Zahlungen haben bei Lieferung und ohne Abzug zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für Aufträge und Lieferungen über einer Nettoauftragssumme von 10.000,-
Für Folgelieferungen gewähren wir Ihnen schon ab der dritten Lieferung unsererseits einen Kundenkredit und liefern auf Rechnung mit Zahlungsziel. Lieferungen ab einer Nettosumme von über 5.000.-
5. Gewährleistungen
Es gelten die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller und beträgt, wenn nichts anderes angegeben, 6 Monate auf alle mechanischen und elektronischen Teile. Die Garantie ist beschränkt auf alle unmittelbar an den Geräten auftretenden Fehler und deckt den Umtausch und / oder die Reparatur der defekten Komponenten. ACADSystemhaus Bremen garantiert bei gelieferten Gesamtsystemen das Funktionieren aller Komponenten einzeln und untereinander gemäß dem aktuellen Stand der Technik. Bei Teil und / oder Nachlieferungen übernehmen wir für das gelieferte Produkt die Garantie. Die gelieferte Software entspricht dem jeweiligen Stand der Entwicklung und ist mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt. Die Parteien sind sich bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jeglichen Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Vorbehaltlich etwaiger ausdrücklicher zugesicherter Eigenschaften beschränkt sich die Gewährleistung von ACAD-
6. Lizenzbestimmungen
Es gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Lizenzgeber gemäß den Urheberschutzgesetzen. Dieses sind im Wesentlichen: BeimKauf der Programme erwirbt der Käufer (Lizenznehmer) das einfache Nutzungsrecht für die Programme. Das Eigentum und die Urheberrechte für die Software gehen nicht auf den Lizenznehmer über. Die Lizenz wird zur Nutzung auf jeweils nur einem Computerarbeitsplatz erstellt. Für jeden weiteren Arbeitsplatz ist ein weiterer Vertrag notwendig. Die Software und die Dokumentation darf vom Lizenznehmer weder ganz noch auszugsweise kopiert werden. Ausnahme: von der Software dürfen Kopien für Sicherung-
7. Haftung
ACAD-
8. Sonstiges
Technische Änderungen sind, insoweit sie der Produktverbesserung dienen, vorbehalten und können ohne Ankündigung durch den Lieferanten vorgenommen werden, soweit sich der Preis nicht ändert. Ansonsten bedürfen sie der Bestätigung durch den Auftraggeber.